Einseitiges Fahrverbot Kindergartenstraße
Gemäß § 90 bzw. 94d Z.16 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF. werden anlässlich der Durchführung von Grabungsarbeiten auf der Gemeindestraße Kindergartenstraße in Rohrbach-Berg im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit dieser Tätigkeit beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen von Dienstag, dem 04.06.2024 bis Freitag, dem 28.06.2024 verordnet:
1.Einseitiges Fahrverbot auf der Gemeindestraße Kindergartenstraße
2. Einbahn Auf der Gemeindestraße Kindergartenstraße von der Harrauer Straße bis zur Grabenstraße